Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
in Oldenburg
Unsere Steuerkanzlei erstellt Ihren Jahresabschluss oder Ihre betriebliche Steuererklärung zulässig und professionell. Der Jahresabschluss kann in zwei unterschiedlichen Formen erstellt werden:
Jahresabschluss per Einnahmeüberschussrechnung
Diese Variante stellt die im Wirtschaftsjahr eingegangenen Einzahlungen und Zahlungsausgänge sowie die Abschreibung des Anlagevermögens dar. Sie ist zulässig für:
- Freiberufler im Sinne des § 18 Einkommenssteuergesetzes – zum Beispiel Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher, beratende Ingenieure und ähnliche Berufe.
- Gewerblich tätige Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz bis 600.000 € und einem Gewinn von weniger als 60.000 €, wenn diese nicht nach Handelsrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind.
Jahresabschluss per Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
Alle oben nicht genannten Unternehmen sind zum Jahresabschluss durch Bilanzierung verpflichtet. Dieser Jahresabschluss fasst im Bereich der Gewinnermittlung die Aktivitäten des Jahres zahlenmäßig zusammen, gibt die kumulierten Erträge und Aufwendungen wieder und zeigt unter dem Strich das Ergebnis – Gewinn oder Verlust – des betrieblichen Geschäftsverlaufs.
Die Bilanz stellt den Bestand der einzelnen Bilanzpositionen am Bilanzstichtag dar und ist daher das Bild der Verhältnisse an diesem Tag. Beide zusammen geben dem/der Unternehmer*in einen Überblick über den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres.
Zum Jahresabschluss gehört seit einigen Jahren auch die Übermittlung des steuerlichen Jahresabschlusses in einer speziellen Form an das Finanzamt. Wir erstellen die E-Bilanz für Sie und übermitteln diese an die zuständige Behörde. Für Gesellschaften in Form der GmbH und GmbH & Co. KG ist zusätzlich die Handelsbilanz auf elektronischem Wege an den Bundesanzeiger zu übermitteln. Auch das übernehmen wir auf Wunsch.
Betriebliche Steuererklärungen
Weiterhin ist der Jahresabschluss Grundlage für die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen, wie:
- Körperschaftssteuererklärung für Kapitalgesellschaften
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Einheitliche und gesonderte Feststellung von betrieblichen Einkünften
- Gesonderte Feststellung des Wertes von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Bedarf
Zu allen Steuererklärungen liefern wir auch eine Steuerberechnung, damit Sie wissen, was an Steuerbelastungen oder -erstattungen auf Sie zukommt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!